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Der Bezug von Arbeitslosengeld II ersetzt nicht die für die Gewährung von Kindergeld erforderliche Meldung eines Kindes als arbeitsuchend. Zu diesem Schluss kam das Finanzgericht Münster.
Für ein Kind, das das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, wird nach den gesetzlichen Regelungen
Die Klägerin beantragte für ihre erwachsene Tochter
Mit der hiergegen gerichteten Klage machte die Klägerin geltend, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II ergebe sich, dass ihre Tochter als Arbeitsuchende gemeldet gewesen sei. Denn zum einen werde nach den gesetzlichen Regelungen Arbeitslosengeld nur an Arbeitsuchende gezahlt. Zum anderen sei die Tochter der Klägerin während des Bezugs von Arbeitslosengeld II gesetzlich verpflichtet gewesen, jede ihr zumutbare Arbeit aufzunehmen.
Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster folgte dem nicht und wies die Klage mit der Begründung ab, der Gewährung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Finanzgerichts Münster vom 21.02.2008
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Dokument-Nr. 5647
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