wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Münster, Urteil vom 14.10.2008
14 K 2406/06 E, 14 K 3990/06 E -

Finanzgericht weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung ab

Das Finanzgericht Münster hat zwei Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung abgewiesen.

In den vom Finanzgericht Münster entschiedenen Fällen bezogen die Kläger, die während ihrer aktiven Tätigkeit zum Teil in erheblichem Umfang freiwillige Beitragsleistungen zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hatten, schon seit längerem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Finanzamt hatte die von den Klägern im Jahre 2005 vereinnahmten Rentenzahlungen nicht mehr - wie in den Vorjahren - mit einem Anteil von 27 bis 29 % der Besteuerung unterworfen, sondern - entsprechend den seit 2005 geltenden Regelungen - mit einem Anteil von 50 %. Mit ihren hiergegen gerichteten Klagen machten die Kläger geltend, es liege eine verfassungsrechtlich unzulässige Doppel-besteuerung vor, da sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend aus bereits versteuertem Einkommen geleistet hätten. Zudem müsse jedenfalls zugunsten von Rentnern, bei denen der Rentenbezug vor dem Jahre 2005 begonnen habe, der Grundsatz des Vertrauensschutzes eingreifen, denn auf der Grundlage der bis 2004 geltenden Gesetzesfassung hätten sie davon ausgehen können, dass die Rentenbesteuerung für die gesamte Dauer des Rentenbezuges mit dem bis 2004 geltenden Prozentsatz vorgenommen werde.

Der 14. Senat des Finanzgerichts Münster folgte dem nicht und vertrat die Auffassung, es sei nicht zu beanstanden, dass das Finanzamt die Renteneinnahmen der Kläger im Jahre 2005 mit 50 % der Besteuerung unterworfen habe. Die Voraussetzungen für eine Besteuerung der Renten mit einem geringeren Anteil als 50 % (sog. Öffnungsklausel) seien nicht erfüllt, denn die Kläger hätten nicht nachgewiesen, dass sie in mindestens zehn Jahren Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet hätten, die die Höchstbeiträge überstiegen. Es liege auch keine verfassungsrechtlich unzulässige Doppelbesteuerung vor, da die Rentenzahlungen, die die Kläger jeweils in der Zeit vom Beginn des Rentenbezuges bis zum Ende des Jahres 2005 vereinnahmt hätten, in so geringem Umfang der Besteuerung unterlegen hätten, dass die steuerfrei belassenen Rentenzahlungen die von den Klägern aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Renten-versicherung jeweils deutlich überstiegen. Auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes greife nicht zugunsten der Kläger ein, denn das Vertrauen der Kläger auf eine Weitergeltung der bisherigen Rentenbesteuerung müsse hinter dem Interesse der Allgemeinheit an der Schaffung einer den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden Neuregelung der Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und der Bezüge daraus zurücktreten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 14/08 des FG Münster vom 17.11.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Muenster_14-K-240606-E14-K-399006-E_Finanzgericht-weist-Klagen-gegen-die-seit-2005-geltende-Rentenbesteuerung-ab.news7005.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 7005 Dokument-Nr. 7005

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.