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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.
Kläger veröffentlichte im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 insgesamt acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universität A dem Kläger im Jahr 2016 die Habilitation zu. Bereits im Jahr 2014 wurde er zum
Das FG hat die Klage des Klägers abgewiesen. Der Forschungspreis sei bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit zu erfassen. Auch Preise und die damit verbundene Dotation führten zu Erwerbseinnahmen und damit zu
Dieser Einschätzung stehe nicht entgegen, dass der Kläger bereits im Jahr 2014, zeitlich vor der Zuerkennung der Habilitation, als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2022
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31726
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