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Nutzt ein Arbeitnehmer für Fahrten zur Arbeit verschiedene öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale gleichwohl auf 4.500 Euro jährlich zu begrenzen. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls nutzte für den Weg zu seiner 130 km entfernt liegenden Arbeitsstätte auf drei Teilstrecken seinen privaten
Das Finanzgericht Münster schloss sich der Ansicht des Finanzamts an und wies die Klage ab. Die Begrenzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.05.2014
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 18229
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