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Das Finanzgericht Münster hat zur Höhe des Betriebsausgabenabzugs für so genannte Dreiecksfahrten (Wohnung-Mandant-Büro-Wohnung oder Wohnung-Büro-Mandant-Wohnung) eines Steuerberaters Stellung genommen und entschieden, dass dem Steuerberater für die Einzelteilstrecken die ganze Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer zu gewähren ist. Gleichzeitig versagte das Gericht aber den vollen Betriebsausgabenabzug, da die Betriebsausgaben für Strecken zwischen Wohnung und Betrieb auf die Entfernungspauschale begrenzt sind.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist selbstständiger
Das Finanzgericht Münster gab der Klage teilweise statt. Es gewährte dem Kläger die ganze
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.02.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 15251
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