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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend ist und eine Änderung dieser Eintragung keine Rückwirkung entfaltet.
Die Klägerin unterhält einen Schaustellerbetrieb und erwarb hierfür am 21. Juni 2017 einen Sattelanhänger, der erstmals 1999 zum Straßenverkehr zugelassen worden war. In der
Das Hauptzollamt erließ im November 2019 eine zurückweisende Einspruchsentscheidung und berief sich auf die
Für diesen Streitzeitraum könne die Klägerin die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.11.2021
Quelle: Finanzgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31056
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