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Ein Monteur, der über einen längeren Zeitraum auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers eingesetzt wird, hat dort keine regelmäßige Arbeitsstätte. Die Fahrtkosten zur Baustelle können vielmehr nach Dienstreisegrundsätzen abgezogen werden. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war als angestellter Monteur für die Inbetriebnahme und die Wartung industrieller Großanlagen verantwortlich. Hierzu war er im Streitjahr an insgesamt 223 Tagen in einem Baucontainer auf dem Betriebsgelände eines Kunden seines Arbeitgebers tätig.
Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrten dorthin lediglich einen Werbungskostenabzug in Höhe der
Das Finanzgericht Münster gab dem Kläger Recht und gewährte ihm einen Werbungskostenabzug in Höhe von 0,30 Euro pro tatsächlich zurückgelegtem Kilometer. Die niedrigere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 12413
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