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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erzielt mehr als 60 % seiner Einnahmen als selbstständiger
Der Kläger machte
Das Finanzgericht Münster folgte der Ansicht des Klägers und gab der Klage statt. Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, nach der Arbeitnehmer bei einem Kunden ihres Arbeitgebers keine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.09.2013
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 16782
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