kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Betreiber einer Escort Agentur ist verpflichtet seine Umsätze zu versteuern, wenn er als Vertragspartner der Kunden in Erscheinung tritt. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Betreiberin einer
Das Finanzgericht München gab dem Finanzamt recht. Die Escort Betreiberin habe sämtliche Einnahmen versteuern müssen. Denn sie sei als Vertragspartnerin der Kunden in Erscheinung getreten.
Das Finanzgericht führte dazu aus, dass nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, der Umsatzsteuer unterliegen. Wer Leistender ist, bestimme sich regelmäßig danach, wer zivilrechtlich zur Leistung verpflichtet ist. Dies sei die Betreiberin gewesen.
Nach Ansicht des Gerichts haben zwischen den Escort Damen und den Kunden keine zivilrechtlichen Beziehungen bestanden. Vielmehr habe die Escort Betreiberin die vollständige vertragliche Abwicklung des Services übernommen. So habe sie überprüft, ob die vom Kunden ausgewählte Dame frei war oder nicht. Ein unmittelbarer Kontakt zwischen dem Kunden und der Dame habe im Vorfeld nicht bestanden. Zudem habe der Kunde nur den "Künstlernamen" der Dame erfahren. Umgekehrt habe sie den Namen des Kunden erst nach erfolgter Buchung erfahren. Die Escort Damen haben daher ausschließlich ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Betreiberin erfüllt.
Darüber hinaus habe nach Auffassung des Finanzgerichts eine Vergleichbarkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2013
Quelle: Finanzgericht München, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Muenchen_3-V-322512_Umsaetze-einer-Escort-Agentur-unterliegen-der-Umsatzsteuer~N15883
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15883
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.