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Der Gewinn aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum ist auch dann in vollem Umfang steuerfrei, wenn zuvor Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wurden. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatten innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung veräußert. In den Vorjahren hatten sie den Abzug von Werbungskosten für ein
Das Finanzgericht Köln folgte dem nicht und vertrat die Auffassung, dass ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.06.2018
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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