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Anschaffungskosten für Knock-Out-Zertifikate sind auch im Verlustfall bei den Einkünften aus Termingeschäften als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Zertifikate eine Stopp-Loss-Schwelle haben, die dem Basispreis vorgelagert ist. Dies gilt sowohl vor als auch nach Einführung der Abgeltungssteuer. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls erlitt in den Streitjahren 2008 bis 2011
Das Finanzgericht Köln gab der hiergegen gerichteten Klage für alle Jahre statt. Im Jahr 2008 berücksichtigte er die Aufwendungen für die Knock-Out-Zertifikate als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2017
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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