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Ein Preisgeld, das ein Bundesbeamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist steuerpflichtig. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt der Kläger im Rahmen eines Ideenwettbewerbs der Bundesverwaltung einen Geldpreis, den das Finanzamt als steuerpflichtigen
Die Klage blieb erfolglos. Das Finanzgericht teilte die Auffassung des Finanzamtes. Dabei stellte er entscheidend darauf ab, dass der Teilnehmerkreis auf die Beschäftigten der Bundesverwaltung beschränkt war und mit dem Ideenwettbewerb gerade deren berufliche Erfahrung für die Verbesserung der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe in der Bundesverwaltung fruchtbar gemacht werden sollte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2013
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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