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Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist rechtswidrig. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Da die Familienkasse hat die vom Senat zugelassene Revision nicht eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.
Die Familienkasse forderte von der Klägerin
Das Finanzgericht Köln hob den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.07.2021
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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