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Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
Im verhandelten "Bahrlohnumwandlungs-"Fall beschäftigte der Kläger seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen
Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das
Das Finanzgericht gab der Klage statt und erkannte sämtliche Kosten als
Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.03.2018
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 25662
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