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Kinderbetreuungskosten sind um einen steuerfrei gezahlten Arbeitgeberzuschuss zu kürzen. Das hat das Finanzgericht Köln mit seinem heute veröffentlichten Urteil vom 14.08.2020 14 K 139/20 entschieden.
Die Kläger machten in ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für die Betreuung ihres Kindes im
Die Klage blieb erfolglos. Das Finanzamt habe zu Recht den Abzug versagt. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG könnten
Auch führe der von den Klägern erstrebte zusätzliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2021
Quelle: Finanzgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29739
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