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Bescheide der Bundesagentur für Arbeit (BA) über die Rückforderung von Kindergeld können bis zu einem Jahr nach ihrer Bekanntgabe angefochten werden. Dies hat das Finanzgericht Köln in zwei Verfahren mit der Begründung, die Rechtsbehelfsbelehrung sei irreführend, entschieden.
In beiden Verfahren hob die BA wegen fehlender Nachweise die Kindergeldfestsetzungen rückwirkend auf und forderte jeweils ca. 6.000 Euro
Die von der BA verwendeten Rechtsbehelfsbelehrungen seien irreführend. Insbesondere der nach der eigentlichen Belehrung über die einmonatige
Die Entscheidungen sind derzeit nicht rechtskräftig. Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Fälle Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen. Daher sind Betroffene gut beraten, wenn Sie auf jeden Fall die einmonatige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.08.2014
Quelle: Finanzgericht Köln/ ra-online
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Dokument-Nr. 18699
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