wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 15.06.2015
4 K 19/15 -

Erteilung von Englischunterricht einer Privatlehrerin für Grund- und Vorschulkinder ist steuerfrei

Umsätze von Privatlehrerin müssen nicht versteuert werden

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgerichts hat entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt seit 2003 als Franchisenehmerin ein Lernstudio, in dem sie Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren Kenntnisse der englischen Sprache vermittelt. Hierzu erteilte sie in den Streitjahren 2008 bis 2012 Gruppenunterricht in verschiedenen Kindertagesstätten und an einer Grundschule sowie Nachhilfeunterricht. Die Teilnahme an den Englischkursen war freiwillig; das Entgelt wurde im Wesentlichen von den Eltern der Kinder entrichtet. Mit der Klage begehrte die Klägerin die vom Finanzamt abgelehnte Änderung der Festsetzung der Umsatzsteuer unter Berufung auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL.

Finanzgericht gibt Klage statt und bejaht Anspruch auf Steuerbefreiung

Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht gab der Klage statt, da der von der Klägerin erteilte Englischunterricht auf die Vermittlung von Grundkenntnissen der englischen Sprache ausgerichtet war und als "klassisches" Schulfach zum Schulunterricht i.S.d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL gehört. Die Klägerin war auch als Privatlehrerin anzusehen, da sie als Franchisenehmerin die Inhalte ihres Unterrichts anhand des von ihr selbst entwickelten Lehrplans selbständig und eigenverantwortlich festgelegt hat. Sie verfügte aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer vorherigen langjährigen beruflichen Tätigkeit und einer Fortbildung über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache. Die für die Tätigkeit als Privatlehrerin erforderliche Mindestqualifikation im pädagogischen Bereich ergab sich mangels entsprechender Ausbildung aus der langjährigen Unterrichtstätigkeit der Klägerin und ihrer Mitwirkung bei der Erstellung der Schuleingangsprofile der von ihr unterrichteten Vorschulkinder.

Revision nicht zugelassen

Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen, da die Rechtsgrundsätze zur Steuerfreiheit nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs geklärt und von der Finanzverwaltung durch Veröffentlichung der einschlägigen Urteile des Bundesfinanzhofs im Bundessteuerblatt übernommen worden sind.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Kiel_4-K-1915_Erteilung-von-Englischunterricht-einer-Privatlehrerin-fuer-Grund-und-Vorschulkinder-ist-steuerfrei.news21686.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21686 Dokument-Nr. 21686

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.