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Das Schleswig-Holsteinische Finanzgerichts hat entschieden, dass die Erteilung von Englischunterricht an Vorschul- und Grundschulkinder durch eine Privatlehrerin nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei ist.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt seit 2003 als Franchisenehmerin ein Lernstudio, in dem sie Kindern im Alter von vier bis zwölf Jahren Kenntnisse der englischen Sprache vermittelt. Hierzu erteilte sie in den Streitjahren 2008 bis 2012 Gruppenunterricht in verschiedenen Kindertagesstätten und an einer
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht gab der Klage statt, da der von der Klägerin erteilte Englischunterricht auf die Vermittlung von Grundkenntnissen der englischen Sprache ausgerichtet war und als "klassisches" Schulfach zum
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen, da die Rechtsgrundsätze zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21686
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