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Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Gegen die Entscheidung wurde nun Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 8/21).
Streitig war die Frage, ob und falls ja, wie das Finanzamt verpflichtet ist, gezahlte kanadische Quellensteuer auf
Der Einbehalt kanadischer Quellensteuer führt zu einer
Dies gilt nach der Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts nicht nur für die Einkommensteuer, sondern auch für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2021
Quelle: Finanzgericht Hessen, ra-online (pm/ab)
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