Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Überträgt ein geschiedener Ehegatte seinen hälftigen Miteigentumsanteil an einem Grundstück auf seinen ehemaligen Ehepartner, fällt nur dann keine Grunderwerbsteuer an, wenn Anlass für die Vermögensübertragung die Scheidung und nicht andere Gründe waren. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Die Klägerin und ihr ehemaliger Ehegatte waren seit 1990 je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses mit
Das Finanzamt versagte diesbezüglich die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz, weil erst gravierende Veränderungen der Lebensverhältnisse, nämlich der
Das Hessische Finanzgericht wies die Klage ab. Nach § 3 Ziffer 5 Grunderwerbsteuergesetz sei zwar der Grundstückserwerb durch den früheren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2012
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Kassel_5-K-233808_Hessisches-FG-zur-Grunderwerbsteuerbefreiung-bei-Grundstueckserwerb-vom-frueheren-Ehegatten.news13626.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 13626
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.