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Ein Antrag auf verbindliche Auskunft über die steuerliche Beurteilung von genau bestimmten, aber noch nicht verwirklichten Sachverhalten ist auch dann gebührenpflichtig, wenn das Finanzamt den Antrag aus formalen Gründen ablehnt. Die entsprechende gesetzliche Regelung in § 89 Abs. 3 bis 5 Abgabenordnung ist nicht verfassungswidrig. Dies entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde liegenden Fall klagte eine
Nach Ansicht der
Das sah das Hessische Finanzgericht anders und urteilte, dass der angefochtene Gebührenbescheid dem Grunde und der Höhe nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen des § 89 Abs. 3 bis 5 Abgabenordnung entspreche. Das
Die Finanzämter und das Bundeszentralamt für Steuern können auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2011
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
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