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Mütter oder Väter, deren Kinder vom anderen Elternteil ins nicht europäische Ausland entführt wurden, haben allenfalls dann Anspruch auf Kindergeld, wenn die Kinder innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach der Entführung nach Deutschland zurückkehren. Liegt die Entführung dagegen schon Jahre zurück, besteht kein Kindergeldanspruch. Das hat das Hessische Finanzgericht rechtkräftig entschieden.
Geklagt hatte eine Mutter, die für ihre drei
Das Hessische Finanzgericht urteilte, dass der Kindesmutter für 2008 kein
Soweit andere Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof in Entführungsfällen eine Beibehaltung des Wohnsitzes des Kindes bejaht hätten, betreffe diese Rechtsprechung Fälle, in denen die
Anders liege es jedoch im Streitfall bei einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2011
Quelle: ra-online, Hessisches Finanzgericht (pm/pt)
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Dokument-Nr. 12611
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