kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Erbringt eine Anbieterin ausschließlich Leistungen, welche von Klienten im Rahmen ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG 2013. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden.
Geklagt hatte eine Anbieterin für Leistungen in Form von ambulanten Hilfen als pädagogische Fachleistungen bzw. Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung. Dafür beschäftigte sie Alltagsbegleiter. Mit ihren Klienten schloss sie Verträge über ambulante Dienstleistungen im Rahmen des Persönlichen Budgets gemäß § 29 SGB IX (Sozialgesetzbuch Teil 9) der Klienten. Die Klienten trafen mit dem Sozialhilfeträger als Budgetgeber Zielvereinbarungen, aufgrund derer sie das Persönliche Budget ausgezahlt bekamen. Grundlage der Abrechnung der erbrachten Leistungen der Klägerin waren Leistungsnachweise, die die Klienten jeweils zum Monatsende gegenzeichneten. Der Entgeltanspruch der Klägerin bestand unabhängig vom Erreichen des vereinbarten Ziels.
Das Finanzgericht wies die Klage ab. Die Voraussetzungen des § 4 Nr. 16 Buchst. l des zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuergesetzes (UStG 2013), wonach solche Leistungen steuerfrei sind, die von Einrichtungen erbracht werden, bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 25 % der Kosten von Trägern der Sozialhilfe vergütet worden sind, seien nicht erfüllt. Denn Leistungen aus dem Persönlichen Budget nach § 29 SGB IX seien insoweit nicht mit einzuberechnen. Dies sei einhellige Meinung in Rechtsprechung und Literatur. Die Klägerin habe ihren Entgeltanspruch unabhängig von dem Erreichen des Ziels, das die Klienten mit dem Sozialhilfeträger vereinbart hatten. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof (V R 1/22) anhängig
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2022
Quelle: Hessisches Finanzgericht, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Kassel_1-K-73619_Ambulante-Hilfen-im-Rahmen-des-Persoenlichen-Budgets-sind-nicht-umsatzsteuerbefreit~N31326
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31326
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.