wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 03.04.2008
5 K 68/02 -

Keine Umsatzsteuer für Bereitstellungsentgelt eines Spedititionsunternehmens für kurzfristig abgesagte Zwangsräumungen

Die Klägerin betreibt ein Speditionsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Sie führt u.a. im Auftrag von Gerichtsvollziehern Zwangsräumungen durch. Dafür erhält sie - gestaffelt nach der Anzahl der zu räumenden Zimmer - ein Entgelt, das der Umsatzsteuer unterworfen wird. Für Zwangsräumungen, die innerhalb von 4 Tagen vor dem Räumungstermin vom zuständigen Gerichtsvollzieher abgesagt werden, erhält die Klägerin 30 % der für eine tatsächlich durchgeführte Räumung vereinbarten Pauschale (sog. Bereitstellungsentgelt). Diese Entgelte hat die Klägerin nicht der Umsatzsteuer unterworfen.

Das zuständige Finanzamt vertrat demgegenüber die Auffassung, dass die Bereitstellungsentgelte der Umsatzsteuer unterlägen, weil das Speditionsunternehmen bereits im Vorfeld einer Zwangsräumung bestimmte Organisationsmaßnahmen erbringen müsse. Das vereinbarte Bereitstellungsentgelt sei mithin als Gegenleistung für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen der Klägerin anzusehen.

Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Finanzbehörde nicht gefolgt. In der Entscheidung hat der 5. Senat des Gerichts die Auffassung vertreten, dass der Zahlung des Entgelts an die Klägerin keine Gegenleistung gegenüberstehe. Im Vorfeld einer Zwangsräumung seien von der Spedition keine (Vorab-) Leistungen zu erbringen, die als Entgelt im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG angesehen werden könnten. Eine nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erforderliche "bestimmbare" Leistung liege nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Niedersachsen vom 21.04.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Hannover_5-K-6802_Keine-Umsatzsteuer-fuer-Bereitstellungsentgelt-eines-Spedititionsunternehmens-fuer-kurzfristig-abgesagte-Zwangsraeumungen.news5938.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5938 Dokument-Nr. 5938

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.