wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 26.04.2005
VII 293/99 -

FG Hamburg hält die Spielgerätesteuer für verfassungswidrig - Rechtsfrage wird dem BVerfG vorgelegt

Der VII. Senat des Finanzgerichts Hamburg hält die pauschale Erhebung der Spielgerätesteuer in Hamburg wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Artikel 3 Grundgesetz) für verfassungswidrig. Er hat diese Rechtsfrage mit einem Beschluss, der den Prozessbeteiligten Ende der vergangenen Woche zugestellt wurde, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Die Klägerin betreibt in Hamburg zwei Spielhallen, in denen sie mehrere automatische Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufgestellt hat. Mit ihrer Klage beim Finanzgericht Hamburg vertritt die Klägerin die Auffassung, dass die in Hamburg erhobene Spielgerätesteuer verfassungswidrig ist, weil sie sich pauschal nach der Anzahl der aufgestellten Geräte und nicht nach dem jeweiligen Einspielergebnis bemisst.

Vor dem Finanzgericht Hamburg konnte die Klägerin nun einen Teilerfolg erringen. Der für die Spielgerätesteuer zuständige VII. Senats des Finanzgerichts folgte der Argumentation der Klägerin. Da die durchschnittlichen monatlichen Einspielergebnisse eines Geldspielgerätes innerhalb einer Spielhalle teilweise bis zu 1.600 % vonein-ander abweichen, bedeute es einen Verstoß gegen die Steuergerechtigkeit, die Spielgerätesteuer allein nach der Anzahl der aufgestellten Geräte zu bemessen.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Hamburgische Spielgerätesteuer gegen den Gleichheitssatz verstößt; denn die Befugnis, eine Vorschrift wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz als verfassungswidrig zu verwerfen, steht allein den Richtern in Karlsruhe zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.06.2005
Quelle: Bericht der ra-online Redaktion, Pressemitteilung Nr. 5/05 des Finanzgerichts Hamburg vom 13.06.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Hamburg_VII-29399_FG-Hamburg-haelt-die-Spielgeraetesteuer-fuer-verfassungswidrig-Rechtsfrage-wird-dem-BVerfG-vorgelegt.news589.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 589 Dokument-Nr. 589

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.