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Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass die Einladung zu einer Kreuzfahrt in einer Luxuskabine nicht der Schenkungsteuer unterliegt.
Im zugrunde liegenden Fall war die Frage streitig, ob die Einladung zu einer
Das Finanzamt forderte den Kläger daraufhin zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf. Dem folgte der Kläger, er erklärte aber nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf Anreisekosten der
Dem ist das Finanzgericht Hamburg nicht gefolgt. Der Kläger habe seiner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2018
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online
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