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Überträgt ein Großelternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind und schenkt das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Grundstücksteil an das Enkelkind weiter, ohne zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, liegt schenkungsteuerrechtlich keine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind vor. Dass die Weiterübertragung in einem gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist, reicht für sich nicht aus, um eine Zuwendung des Großelternteils an das Enkelkind zu begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten im Verfahren gegen einen Schenkungsteuerbescheid darüber, ob es sich bei der Übertragung eines Grundstücks auf die Klägerin um eine freigebige Zuwendung ihrer Großmutter oder ihrer Mutter handelte. Die Mutter der Klägerin hatte mit notariellem Vertrag vom 8. Dezember 2006 ein 1.400 qm großes
Das Finanzamt ging von einer unzulässigen Kettenschenkung und für Zwecke der
Das Finanzgericht Hamburg gab der Klage gegen den Schenkungsteuerbescheid statt und verneinte eine freigebige Zuwendung der Großmutter an die Klägerin. Zivilrechtlich lägen zwei Schenkungen zwischen verschiedenen Personen vor, diese Beurteilung sei auch schenkungsrechtlich maßgeblich. Nach der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2020
Quelle: Finanzgericht Hamburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28274
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