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Sachzuwendungen an Empfänger, die nicht der Besteuerung im Inland unterliegenden sind von der Pauschalsteuer nicht zu erfassen. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls führte ein Management-Meeting durch, bei dem zu 65 % Arbeitnehmer aus Deutschland und zu 35 % Arbeitnehmer ausländischer Tochtergesellschaften teilnahmen. Die hierdurch veranlassten Sachzuwendungen betrugen 124.000 Euro. Die Klägerin beantragte die
Das Finanzgericht Düsseldorf sah dies als rechtswidrig an. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2011
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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