wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2023
3 K 1940/17 F und 3 K 70/18 F -

Zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohr­fernleitungs­netzes auf in- und ausländische Betriebsstätten

Fiktiver Gewinn der Betriebsstätten als eigenständig gedachte Unternehmen maßgebend

Das FG Düsseldorf hat zur Aufteilung des Gewinns aus dem Betrieb eines Rohr­fernleitungs­netzes auf in- und ausländische Betriebsstätten entschieden.

Die Klägerin betreibt ein Netz aus Rohrleitungen zum Transport von Gütern. Das Rohrleitungsnetz verläuft durch Deutschland, Belgien und die Niederlande. Die Verwaltungszentrale der Klägerin befand sich im Streitjahr in Deutschland. Die operative Steuerung der Rohrleitung erfolgt durch eine in den Niederlanden belegene "Betriebszentrale". Im Rahmen einer Betriebsprüfung bestimmte das beklagte Finanzamt den auf die Niederlande und Belgien entfallenden Gewinnanteil danach, welche Einkünfte - isoliert betrachtet - bei einer unmittelbaren Nutzung (Vermietung) der Rohrleitung erzielt worden wären. Im weiteren Verfahren argumentierte das Finanzamt, dass die Aufteilung der Einkünfte nach der direkten Methode zu erfolgen habe, weil das Stammhaus und die sonstigen Betriebsstätten in Form der Rohrleitungen unterschiedliche Funktionen ausübten. Dagegen war die Klägerin der Ansicht, dass eine nach dem Umsatzschlüssel (indirekte Methode) vorgenommene Gewinnaufteilung sachgerecht sei. Dazu ordnete sie den einzelnen Leitungsabschnitten u.a. Erlöse aus Durchleitungsgebühren sowie Einzel- und Gemeinkosten zu.

Direkte Methode ist hier nicht sachgerecht

Das FG hat der Klage stattgegeben. Die vom Finanzamt vorgenommene Gewinnverteilung entspreche nicht den Vorgaben der Doppelbesteuerungsabkommen. Danach hänge die Aufteilung des Gesamtgewinns auf die betroffenen Länder allein davon ab, welchen Gewinn die beiden ausländischen Betriebsstätten erzielt hätten, wenn sie die zu ihrem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter - d.h. die durch Belgien bzw. die Niederlande verlaufenden Teile der Rohrleitungen - als eigenständige Unternehmen bewirtschaftet hätten. Sachgerecht sei deshalb eine Aufteilung, die sich daran orientiere, mit welchem Teil der Rohrleitung welcher Umsatz erzielt worden sei (d.h. welche Menge Güter von wo nach wo für welches Entgelt transportiert worden sei). Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2023
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Duesseldorf_3-K-194017-F-und-3-K-7018-F_Zur-Aufteilung-des-Gewinns-aus-dem-Betrieb-eines-Rohrfernleitungsnetzes-auf-in-und-auslaendische-Betriebsstaetten.news33190.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33190 Dokument-Nr. 33190

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.