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Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 EStG sein. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden.
Im Jahr 2019 wurden zwei Grundstücke des Antragstellers zwangsversteigert. Beide Grundstücke hatte er im Jahr 2009 im Wege der
Das FG hatte keine Zweifel am Vorliegen privater Veräußerungsgeschäfte und lehnte eine Aussetzung der Vollziehung ab. Auch bei einer
Das FG bejahten außerdem eine Veräußerung innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Entscheidend sei dabei der Tag der Abgabe des jeweiligen Meistgebots, nicht die Erteilung des Zuschlagsbeschlusses. Für die Berechnung der Frist des § 23 EStG sei grundsätzlich das obligatorische Rechtsgeschäft maßgeblich. Bei einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.01.2021
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29721
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