kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Der Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist zulässig. Der im Zuge der Einführung der Abgeltungsteuer ins Gesetz aufgenommene Ausschluss des Abzugs tatsächlicher Werbungskosten kann erstmals auf nach dem 31. Dezember 2008 zufließende Kapitalerträge angewandt werden. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Zwischen den Beteiligten des zugrunde liegenden Falls war streitig, ob
Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Es hat darauf hingewiesen, dass der Bundesfinanzhof den Abzug nachträglicher
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.05.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Duesseldorf_2-K-389311-E_FG-Duesseldorf-zum-Abzug-von-Schuldzinsen-als-nachtraegliche-Werbungskosten-nach-Einfuehrung-der-Abgeltungsteuer~N15770
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15770
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.