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Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. So entschied das FG Düsseldorf.
Der Kläger veräußerte im Jahr 2017 seinen 100 %-Anteil an einer GmbH und erklärte den Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 16 EStG. Das beklagte Finanzamt qualifizierte die Einkünfte dagegen als solche aus § 17 EStG. Als Begründung führte es an, dass die
Die zusammen veranlagten Kläger argumentierten dagegen, dass der Wortlaut der §§ 16 und 17 EStG nicht zwischen Betriebs- und
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Klage abgewiesen. Die Übertragung von im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2022
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31658
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