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Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für die Teilnahme an einem Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) als Arbeitslohn einzustufen sind.
Im zugrunde liegenden Fall bot ein Unternehmen seinen Mitarbeitern im Rahmen eines so genannten Demografieprojekts ein einwöchiges Einführungsseminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil (so genannte Sensibilisierungswoche) an. Das Unternehmen bat das Finanzamt um Auskunft über die lohnsteuerliche Behandlung der Kosten für die Teilnahme an diesem Seminar, die sich pro Mitarbeiter auf ca. 1.300 Euro (abzüglich Krankenkassenzuschüsse) beliefen.
Das Finanzamt war der Auffassung, dass es sich um
Dem ist das Finanzgericht Düsseldorf nicht gefolgt. Die Zuwendung stelle
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 16229
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