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Das Finanzgericht hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts vorliegt, die zur Steuerfreiheit führen kann.
Die Kläger (verheiratete Eheleute) erwarben im Jahr 2009 eine
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das FG ging nicht von einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken aus. Die Kläger hätten die Wohnung nicht selbst genutzt, wobei bloße Aufenthalte zu Besuchszwecken nicht ausreichten. Die Nutzung durch die Mutter könne den Klägern nicht zugerechnet werden. Dies komme nur bei einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2023
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32822
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