wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2018
13 K 3024/17 E -

Kosten für Zivilprozess nach Kindesentführung können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden

Ohne Umgangsrecht und Rückführung des Kindes nach Deutschland wäre immaterielle Existenzgrundlage gefährdet

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens machte in seiner Einkommensteuererklärung 2014 Prozesskosten in Höhe von ca. 20.600 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu und berief sich darauf, dass der Kläger nicht nachgewiesen habe, inwiefern seine Existenzgrundlage gefährdet sei.

Frühere Ehefrau entführte zwei Jahre alte Tochter nach Südamerika

Dagegen wandte sich der Kläger mit Einspruch und Klage. Er machte geltend, dass die Prozesskosten dadurch entstanden seien, dass seine frühere Ehefrau die gemeinsame, im Streitjahr zwei Jahre alte Tochter nach Südamerika entführt habe. Die Prozesskosten wegen des Umgangsrechts mit seiner Tochter beträfen einen Kernbereich des menschlichen Lebens und unterlägen nicht der Abzugsbeschränkung.

Begriff "Existenzgrundlage" ist im Zusammenhang mit Schutz von Ehe und Familie verfassungskonform auszulegen

Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage statt und erkannte die geltend gemachten Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung an. Es handele sich um Aufwendungen, ohne die der Kläger Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Das Finanzgericht führte zur Begründung seiner Entscheidung weiter aus, dass der Begriff "Existenzgrundlage" zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 6 des Grundgesetzes (Schutz von Ehe und Familie) verfassungskonform auszulegen sei. Erfasst werde nicht nur die materielle, sondern auch die immaterielle Lebensgrundlage. Dazu gehöre der Kernbereich menschlichen Lebens, wozu auch die Eingebundenheit einer Person in eine Familie zähle. Der bei einem Kind wie bei den Eltern vorhandene Wunsch nach gegenseitiger Liebe und Nähe sei ein elementares menschliches Bedürfnis.

Prozess war einzige Möglichkeit zur Rückholung des Kindes

Im Streitfall sei die (immaterielle) Existenzgrundlage des Klägers ohne ein Umgangsrecht mit seiner Tochter und deren Rückführung nach Deutschland gefährdet. Der Prozess sei für den Kläger die einzige (legale) Möglichkeit gewesen, seine von der Kindesmutter ins Ausland entführte Tochter nach Deutschland zurückzuholen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2018
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Duesseldorf_13-K-302417-E_Kosten-fuer-Zivilprozess-nach-Kindesentfuehrung-koennen-als-aussergewoehnliche-Belastungen-geltend-gemacht-werden~N25876

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25876 Dokument-Nr. 25876

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.