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Die so genannte Wegzugsteuer unterliegt nicht der Vollverzinsung. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Die Kläger des zugrunde liegenden Falls besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und unterhielten bis 2011 einen Wohnsitz in Deutschland. Der Kläger war zu 25 % an einer inländischen GmbH beteiligt. Dabei handelte es sich zum Teil um eine steuerlich relevante Beteiligung des Privatvermögens, zum Teil um so genannte einbringungsgeborene Anteile. Im Jahr 2006 begründeten die Kläger einen weiteren Wohnsitz in Österreich und verlagerten ihren Lebensmittelpunkt dorthin.
Auf Antrag der Kläger unterwarf das beklagte Finanzamt den in den Anteilen entstandenen Vermögenszuwachs im Jahr 2011 der so genannten
Das Finanzgericht Düsseldorf hat der Klage stattgegeben. Zur Begründung hat es darauf hingewiesen, dass zwar die gesetzlichen Voraussetzungen des Zinstatbestands erfüllt seien, dieser jedoch durch die Regelung über die zinslose
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2013
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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