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Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine Lehrkraft die Aufwendungen für einen so genannten "Schulhund" anteilig von der Steuer absetzen kann.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Die Beteiligten stritten darüber, ob und in welcher Höhe die Kosten für den Unterhalt des Hundes (z.B. Futter- und Tierarztkosten) als
Das Finanzgericht Düsseldorf gab der Klage teilweise statt und erkannte die Aufwendungen in Höhe eines geschätzten beruflichen Anteils von 50 % als
Das Finanzgericht hielt eine Aufteilung der Aufwendungen in einen privat veranlassten und einen beruflich veranlassten Anteil für erforderlich und möglich. Die beiden Veranlassungsbeiträge seien nicht untrennbar. Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2019
Quelle: Finanzgericht Düsseldrf/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27033
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