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Ein Hauptzollamt darf eine Überprüfung von Beschäftigungsverhältnissen ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung durchführen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Hauptzollamt aufgrund einer anonymen Anzeige bei der Klägerin, einem Gastronomieunternehmen, geprüft, ob die dort Beschäftigten über Arbeitserlaubnisse verfügten. Anhaltspunkte für ein ordnungswidriges Verhalten der Klägerin ergaben sich dabei nicht. Die entsprechende Prüfungsanordnung wurde der Klägerin kurz zuvor mündlich bekannt gegeben. Die Klägerin hielt diese Vorgehensweise für rechtswidrig; sie war der Auffassung, dass ebenso wie bei steuerlichen Außenprüfungen eine
Dieser Auffassung folgten die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg jedoch nicht und wiesen die Klage ab. Sie stellten dabei u.a. darauf ab, dass es Zweck einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2010
Quelle: ra-online, FG Berlin-Brandenburg
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