wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.06.2015
5 V 10344/14 -

City-Tax: Berliner Hotelbetreiber müssen die Übernachtungsteuer vorerst weiter zahlen

Antragstellerin konnte kein besonderes berechtigtes Interesse bezüglich vorläufiger Aussetzung des Übernachtung­steuergesetzes vorweisen

Ein Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die Pflicht zur Zahlung der in Berlin seit dem 01. Januar 2014 erhobenen Übernachtungsteuer ist vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte die Betreiberin eines in Berlin ansässigen Hotels verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der nach dem Übernachtungsteuergesetz - ÜnStG - erhobenen und auch als City-Tax bezeichneten Steuer geäußert. Das Land Berlin, so die Antragstellerin, verfüge nicht über eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz, da die Steuer als Verbrauchsteuer mit der auf bundesrechtlicher Grundlage erhobenen Umsatzsteuer vergleichbar sei. Der Landesgesetzgeber schöpfe zu Unrecht die den Beherbergungsbetrieben vom Bundesgesetzgeber zu konjunkturellen Zwecken zugestandene Entlastung wieder ab. Das Gesetz könne auch praktisch nicht umgesetzt werden, da der Beherbergungsbetrieb die Gäste nach dem Anlass ihrer Reise befragen müsse, ohne die Richtigkeit der Angaben überprüfen zu können. Damit sei der Beherbergungsbetrieb dem Risiko ausgesetzt, bei einer späteren Überprüfung die Steuerschuld nicht auf die Gäste abwälzen zu können.

Keine Prüfung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren

Das Gericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass die inhaltlichen Argumente nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) als dem obersten deutschen Finanzgericht im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nicht zu prüfen seien.

Der BFH habe wiederholt entschieden, dass bei Streitigkeiten über die Verfassungsmäßigkeit des dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden, formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes die Vollziehung nur dann ausgesetzt werden dürfe, wenn der Steuerpflichtige ein besonderes berechtigtes Interesse vorweisen könne. Dieses müsse schwerer wiegen als die Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung, die mit der Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes einhergehe.

Abwägung der widerstreitenden Interessen

Die Abwägung der widerstreitenden Interessen gehe hier zum Nachteil der Antragstellerin aus, weil ihr bei Zahlung der festgesetzten Steuer lediglich solche Nachteile entstünden, die nachträglich wieder gutgemacht werden könnten. Auch seien die Steuerbeträge, die sie zu entrichten habe, vergleichsweise gering und würden letztendlich von den Hotelgästen getragen. Dem Land Berlin drohe demgegenüber eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung, wenn alle von der Übernachtungsteuer betroffenen Hotelbetreiber bis zu einer endgültigen Entscheidung von der Zahlungspflicht befreit würden. Da nicht erkennbar sei, dass das ÜnStG unter Verstoß gegen verfahrensrechtliche Vorgaben zustande gekommen sei, müsse der Geltungsanspruch des Gesetzes bis zur Entscheidung über das noch anhängige Klageverfahren respektiert werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2015
Quelle: ra-online, Finanzgericht Berlin-Brandenburg (pm/pt)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Berlin-Brandenburg_5-V-1034414_City-Tax-Berliner-Hotelbetreiber-muessen-die-Uebernachtungsteuer-vorerst-weiter-zahlen~N21118

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21118 Dokument-Nr. 21118

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.