wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.11.2007
5 K 7371/05 B -

Popcorn und Nachos im Kino unterliegen ermäßigtem Umsatzsteuersatz

Keine umfangreiche Zubereitung notwendig

Popcorn, Nachos, Hotdogs und Süßigkeiten, die ein Kinobetreiber an Verkaufstheken im Kino anbietet, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dieser ermäßigte Steuersatz kommt zur Anwendung, wenn Lebensmittel ohne wesentliche weitere Dienstleistungen geliefert werden, also z.B. beim Verkauf im Supermarkt.

Werden die Speisen hingegen für den Abnehmer zubereitet und zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten, wie dies typischerweise in Restaurants der Fall ist, unterliegen sie dem vollen Steuersatz von heute 19 %. Maßgeblich ist dabei, dass in den letztgenannten Fällen die angebotenen Dienstleistungen wie Zurverfügungstellen von Geschirr und Sitzmöglichkeiten, gegebenenfalls auch Beratung durch das Personal, Auftragen und Abräumen der Speisen sowie die Reinigung des benötigten Geschirrs und Bestecks die Lieferung der Lebensmittel weit überwiegt.

Popcorn wird nur erwärmt und portioniert

Ein solches Überwiegen von Dienstleistungen konnten die Richter des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg bei der Abgabe von Speisen „zum Mitnehmen“ im Vorraum eines Kinokomplexes nicht erkennen. Zwar musste die Klägerin, die Betreiberin des Kinokomplexes, die Speisen vor der Abgabe an die Kinokunden erwärmen und portionieren; dies sei jedoch – ebenso wie das Bereitstellen von Abfalleimern für die verwendeten Einwegschälchen und –gabeln – lediglich eine mit der Vermarktung der Speisen verbundene Notwendigkeit, so das Finanzgericht, und es widersprach damit sowohl der gefestigten Praxis der Finanzverwaltung als auch einem Urteil des Hamburger Finanzgerichts in einem ähnlich gelagerten Fall.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des FG Berlin-Brandenburg vom 21.12.2007

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Berlin-Brandenburg_5-K-737105-B_Popcorn-und-Nachos-im-Kino-unterliegen-ermaessigtem-Umsatzsteuersatz.news6547.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6547 Dokument-Nr. 6547

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.