wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2011
5 K 5070/08 -

FG Berlin-Brandenburg: Lieferung so genannter Pocket-Bikes ins EU-Ausland nicht umsatzsteuerfrei

Pocket-Bikes nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt und somit keine Fahrzeuge im umsatzsteuerlichen Sinne

Lieferungen an Unternehmer im EU-Ausland unterliegen als so genannte innergemeinschaftliche Lieferungen nicht der deutschen Umsatzsteuer. Für Lieferungen an Privatpersonen gilt das grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme besteht insoweit für die Lieferung neuer Fahrzeuge; diese werden auch bei der Lieferung an Privatpersonen im EU-Ausland nicht mit deutscher Umsatzsteuer belegt. Fahrzeuge in diesem Sinne sind jedoch nicht so genannte Pocket-Bikes, wie sich aus einem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg ergibt.

Pocket-Bikes sind kleine Zweiräder, die sich optisch als möglichst exakte Kopien an existierende Motorräder anlehnen, aber in Deutschland in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind.

FG verneint unter Verweis auf einschlägige europarechtliche und umsatzsteuerrechtliche Bestimmungen Umsatzsteuerfreiheit für Pocket-Bikes

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg verwies darauf, dass nach den einschlägigen europarechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen ein Fahrzeug zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sein müsse. Nur wenn das der Fall sei, sei die Lieferung auch an Privatpersonen im EU-Ausland eine innergemeinschaftliche Lieferung. Pocket-Bikes sind nach Auffassung der Richter keine Fahrzeuge im umsatzsteuerlichen Sinne, denn sie sind nicht dazu bestimmt und auch nicht geeignet, Personen oder Güter von einem Ort zu einem anderen zu verbringen. Sie würden vielmehr nur für sportliche Wettkämpfe und - so der Vortrag des klagenden Unternehmers selbst - zum Umherfahren auf privaten Geländen genutzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2011
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Berlin-Brandenburg_5-K-507008_FG-Berlin-Brandenburg-Lieferung-so-genannter-Pocket-Bikes-ins-EU-Ausland-nicht-umsatzsteuerfrei.news12228.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12228 Dokument-Nr. 12228

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.