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Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich in drei Urteilen mit den Liegenschaftszinssätzen befasst, die bei der Bewertung von Grundstücken im typisierten Ertragswertverfahren für die Zwecke der Erbschaft- und Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer anzuwenden sind. Das Gericht hat entschieden, dass nicht die vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die für den Steuerpflichtigen regelmäßig günstigeren allgemeinen Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses anzuwenden sind.
Der Gutachterausschuss veröffentlicht seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend jährlich allgemeine
Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass diese steuerlichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2024
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 34036
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