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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.03.2013
3 K 3119/08 -

Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens nicht steuerlich abzugsfähig

Privatnutzung des PKW naheliegend

Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens (Porsche 911) können bei der Festsetzung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - ein Mitarbeiter einer Autowaschanlage - wollte die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sportwagens steuerlich absetzen. Er meldete einen Autovermietungsbetrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Internetplattformen zur Miete an. Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des PKW und lehnte die Berücksichtigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab. Im Prozess wandte der Kläger ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 kg sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.

Konzept für zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolgversprechend

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg folgte dem Kläger nicht. Es argumentierte, dass der Sportwagen auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein könne, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolgversprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritztouren stark verschleißen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.07.2013
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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