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Unterhaltszahlungen an die Eltern des getrennt lebenden Ehegatten sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin die Mutter des von ihr getrennt lebenden Ehemannes in der Türkei unterstützt und die Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen wollen.
Zahlungen, die ein Steuerpflichtiger an eine ihm oder seinem
Nach Auffassung des Gerichts sind getrennt lebende
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2010
Quelle: ra-online, Finanzgericht Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 9526
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