wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2013
9 K 2096/12 -

Kosten für die Renovierung eines vom Betriebsprüfer in der Privatwohnung genutzten Gäste-WCs sind steuerlich nicht absetzbar

Toilette kein Arbeitszimmer

Die Benutzung des Gäste-WCs in der Privatwohnung eines Betriebsprüfers des Finanzamtes ist nicht beruflich veranlasst. Der Betriebsprüfer kann daher weder die Kosten für sein Arbeitszimmer noch die Renovierungskosten für die daneben liegende Toilette als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers ist nicht der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Fachprüfer für geschlossene Immobilienfonds. Ihm stand in den Räumen des Finanzamts ein fester Arbeitsplatz zur Verfügung. Im Streitjahr 2008 renovierte er seine Privatwohnung (4 Zimmer, Küche, Bad mit WC und Gäste-WC) und richtete sich ein häusliches Arbeitszimmer ein. Mit seiner Klage machte er insbesondere die Kosten für die Renovierung seines Arbeitszimmers sowie seines Gäste-WC als Werbungskosten geltend. Nach dem von ihm geführten Toilettentagebuch nutze er die Toilette ca. 9 bis 10 mal täglich, davon 8 bis 9 mal beruflich. Es ergebe sich daher eine berufliche Toilettennutzung von 73,58 %.

Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit

Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies die Klage ab. Weder die Aufwendung für das Arbeitszimmer noch die Aufwendungen für die Toilette seien Werbungskosten. Die für einen Betriebsprüfer prägenden Tätigkeiten übe er außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers im Außendienst aus. Daher sei das Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit. Dies gelte erst recht für die Toilette, so die Richter. Bei der Toilette handele es sich nicht um einen betriebsstättenähnlichen Raum, sondern um das private Gäste-WC, das der Kläger auch während seiner Dienstzeit nutze. Aufgrund dieser Nutzung bestehe kein besonderer beruflicher Zusammenhang.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.05.2013
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Baden-Wuerttemberg_9-K-209612_Kosten-fuer-die-Renovierung-eines-vom-Betriebspruefer-in-der-Privatwohnung-genutzten-Gaeste-WCs-sind-steuerlich-nicht-absetzbar.news15865.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15865 Dokument-Nr. 15865

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.