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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Behindertenpauschbetrag die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für einen "Epilepsiehund" als außergewöhnliche Belastungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen ausschließt. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht: Behindertenpauschbetrag oder steuerliche Berücksichtigung der Einzelaufwendungen.
Die Klägerin ist schwerbehindert. Der Grad der
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass nach dem Wortlaut des § 33 b Einkommensteuergesetz dann keine Einzelaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig seien, wenn die Klägerin einen Behindertenpauschbetrag in Anspruch genommen habe. Mit dem Pauschbetrag seien aus Vereinfachungsgründen unmittelbar mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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