kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Umsätze einer "Geistheilerin", die im Inland Seminare anbietet, steuerpflichtig sind. Sie sind nicht als sogenannte Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin mit Wohnsitz in der Schweiz bietet im Inland Seminare an, die sich mit esoterischen Praktiken befassen. Diese Umsätze erklärte sie im Inland nicht. Das beklagte Finanzamt wurde von einem Dritten über die Seminartätigkeiten informiert. Auf Nachfragen des Finanzamts erklärte die Klägerin, dass sie steuerfreie Umsätze erziele. Ihre Tätigkeit sei mit der eines Heilpraktikers vergleichbar. Die
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Umsätze aus im Inland durchgeführten Seminaren im Inland steuerbar und steuerpflichtig seien. Die Klägerin führe keine Heilbehandlungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts aus. Für eine
Die Steuerbefreiungstatbestände seien eng auszulegen und müssten mit den Zielen in Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden. Im Streitfall habe die Klägerin keinen therapeutischen Zweck ihrer Leistungen darlegen können. Sie habe weder Diagnosen erstellt noch Krankheiten therapiert. Den Rechnungen ließen sich keine Diagnosen entnehmen. Es sei auch nicht nachvollziehbar, welche Leistungen zu welchem Preis gegenüber den genannten Kunden erbracht worden seien. Seminarteilnehmer seien auch Personen gewesen, die sich eine Steigerung ihres Wohlbefindens versprochen haben. Bei den Adressaten der Seminare habe es sich um "offene Gruppen" gehandelt. Die Teilnahme sei voraussetzungslos und ohne vorherige Einzelgespräche möglich gewesen. Ein spirituelles Wirken erwecke nicht den Eindruck, Ersatz für eine medizinische Betreuung zu sein. Es gehe nicht um Heilkunde.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.10.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Baden-Wuerttemberg_14-K-133815_Umsaetze-einer-Geistheilerin-sind-steuerpflichtig~N23296
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23296
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.