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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung einer nach langjähriger Eigennutzung kurzzeitig vermieteten Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren seit deren Erwerb nicht steuerpflichtig ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte 2006 eine
Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der Klage statt. § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative Einkommensteuergesetz (EStG) erfordere nach seinem klaren Wortlaut - anders als die 1. Alternative - keine Ausschließlichkeit der
Für diese Auslegung spreche auch die Gesetzesbegründung. Der Gesetzgeber habe eine ungerechtfertigte Besteuerung von Veräußerungsvorgängen bei Aufgabe des Wohnsitzes (z.B. wegen Arbeitsplatzwechsels) vermeiden wollen. Diesem Zweck widerspreche es, den Veräußerungsgewinn bei einer kurzzeitigen Zwischenvermietung bis zur
Sei im Übrigen die (längerfristige)
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.04.2019
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm)
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Dokument-Nr. 27253
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