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Das Finanzamt ist berechtigt und verpflichtet, einer gesetzlichen Krankenversicherung auf deren Antrag die für eine Beitragsbemessung freiwillig versicherter Mitglieder erforderlichen Besteuerungsgrundlagen bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2014 mitzuteilen. Hierzu gehören auch die Einkünfte des Ehepartners, der kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist nicht in einer gesetzlichen
Das beklagte
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass die Klage als vorbeugende Unterlassungsklage als Unterfall der Leistungsklage zulässig sei, da die begehrte Unterlassung der
Mit Wirkung zum 1. August 2014 sei ein neuer zweiter Halbsatz angefügt worden. Danach könne die gesetzliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2016
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 22911
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