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Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Zahlungen eines Jugendwerks für die Betreuung von Jugendlichen keine steuerfreien Einnahmen sind.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin. Sie betreut
Nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg handelt es sich um steuerpflichtige "Vergütungen für eine unternehmerisch betriebene sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verpflegung und Unterbringung einer intensiven
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.01.2020
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online (pm/kg)
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