wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.03.2006
11 K 2589/05 E -

Baumfällung wegen Allergie mindert die Steuer

Nach der Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf sind Aufwendungen in Höhe von rund 8.000 Euro für das Fällen von 67 Birken aufgrund einer Birkenpollenallergie der Tochter als außergewöhnliche Belastung bei der Steuerfestsetzung zu berücksichtigen.

Das Finanzamt hatte die steuermindernde Berücksichtigung der Aufwendungen mit der Begründung abgelehnt, die Entfernung von allergieauslösenden Stoffen sei nur dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn von diesen eine Gesundheitsgefährdung (z.B. Formaldehyd) ausgehe und sich diese in der Wohnung befänden. Da von den Birken keine Gesundheitsgefährdung ähnlich dem Formaldehyd ausgehe und sich diese nicht in der Wohnung befänden, könnten die Aufwendungen für das Entfernen der Birken nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Außerdem sei die Vorlage eines zeitlich vor den Aufwendungen erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests notwendig, um die Aufwendungen für das Fällen der Birken als außergewöhnliche Belastung anerkennen zu können.

Der 11. Senat teilte diese Auffassung des Finanzamtes nicht: Die Aufwendungen seien als Krankheitskosten steuermindernd zu berücksichtigen. Zwar liege kein vor Beseitigung der Birken erstelltes Gutachten eines Amtsarztes vor. Der Senat sei jedoch aufgrund der später erstellten amtsärztlichen Bescheinigung und der Aussage der Amtsärztin in der mündlichen Verhandlung davon überzeugt, dass das Fällen der Birken wegen der Birkenpollenallergie der Tochter medizinisch notwendig gewesen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2006
Quelle: ra-online, FG Düsseldorf

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Baden-Wuerttemberg_11-K-258905-E_Baumfaellung-wegen-Allergie-mindert-die-Steuer.news2159.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2159 Dokument-Nr. 2159

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.